Corona-Richtlinien

Ab 02. April 2022 fallen alle Auflagen bzw. Maßnahmen. Wir hoffen, dass es eine längere Zeit so bleibt. Sodass wir alle eine gute und gesunde Zeit haben, bitten wir Dich folgende Maßnahmen zu beachten und zu befolgen:

Egal ob du ein Bier im Biergarten trinken oder in den Club gehen möchtest – diese Maßnahmen gelten auf dem gesamten Areal. Wer diese missachtet, wird vom Gelände verwiesen.

Solltest Du Symptome einer Covid-19 Infektion aufweisen, bitten wir dich von einem Besuch abzusehen. Wir behalten uns vor, dir den Einlass zu verwehren, solltest du erkennbare Symptome aufweisen.

Halte, insofern möglich, mindestens 1,5 m Abstand zu deinem Nächsten. Vermeide Hordenbildung und verzichte bitte auf allzu körperliche Begrüßungen.

Bitte wasche Dir regelmäßig die Hände und nutze die Desinfektionsständer, die zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer Anwendung der 2G-Option muss der Nachweis der Impfung oder der Genesung von Corona entweder schriftlich in Dokumentform oder digital verifizierbar sein – etwa über die Corona Warn App des Bundes oder die CovPass-App des Robert Koch-Instituts. Auch ausgedruckte QR-Codes sind digital verifizierbar. Die Nachweise müssen beim Eintritt digital und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.