Muttizettel

Aufsichtsübertragung

Für alle unter 18-Jährigen:

Der Muttizettel, offiziell “Erziehungsbeauftragung” genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt.

Ohne Muttizettel kein Einlass für unter 18-Jährige. Eine Begleitperson über 18 Jahren ist natürlich immer Voraussetzung!