Aufsichtsübertragung
Für alle unter 18-Jährigen:
Der Muttizettel, offiziell “Erziehungsbeauftragung” genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt.
Ohne Muttizettel kein Einlass für unter 18-Jährige. Eine Begleitperson über 18 Jahren ist natürlich immer Voraussetzung!